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Milchhof Fiedler GbR
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EPLR-Förderung
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Vorhaben aus den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Richtlinie AUK/2015)

agrklm

Ein Teil der Flächen u.a. im Nationalpark gelegen, bewirtschaften wir nach den Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Vorhaben der umweltgerechten Flächenbewirtschaftung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – FRL AUK/2015) Vom 22. Juni 2015. Die ergebnisorientierten Maßnahmen GL 1a (Erhaltung von mind. 4 Kennarten) und GL.5a (Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung mit mindestens zwei Nutzungen pro Jahr; erste Nutzung als Mahd ab 1. Juni) fördern die Artenvielfalt und bieten ein reichhaltiges Blütenangebot für eine Vielzahl von Insekten. Die späte Mahd ermöglicht die Samenbildung, das Ausfallen und Vermehren der regionaltypischen Flora. Seltene und geschützte Wiesenbrüter finden hier ebenfalls ihren Rückzugsort. Die bodenschonenden Beweidung des 2.Aufwuchses durch unsere Gallowayherde schließt den extensiven Nährstoffkreislauf und trägt zur Offenhaltung der Kulturlandschaft bei.

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Auch auf den Ackerflächen finden zahlreiche umweltschonende und nachhaltige Produktionsverfahren Anwendung (AL.3-Maßnahmen: Umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus (Reinsaat oder Gemische von Gräsern, Leguminosen oder anderen Futterpflanzen) oder Körnerleguminosen). So nutzen wir seit Jahren den Anbau von Körnerleguminosen (Erbsen) und stickstoffsammelnden Ackerfutterpflanzen (Kleegras und Luzerne) zur Futtergewinnung. Neben hochwertigem Eiweißfutter liefern diese Pflanzen viel Biomasse und tragen zu einer deutlichen Auflockerung der Fruchtfolge bei. In Kombination mit dem Anbau von Zwischenfrüchten fördern die Eiweißpflanzen die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und minimieren die Erosion.

 

LEADER-Förderung
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